Entsprechend dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), Verbraucherinformationsgesetz (VIG) können Bürger*innen sich über behördliche Verfahren umfassend informieren und entsprechende Auskünfte verlangen. Die dadurch gegebene Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns ist ein wichtiges Bürger*innenrecht, um Entscheidungsprozesse in Staat und Verwaltung kritisch zu hinterfragen. In Magdeburg nehmen Bürger*innen diese Rechte verstärkt war, die geht aus der Antwort auf eine entsprechende Anfrage von mir hervor. Während in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 15 Anfragen nach dem IZG LSA, keine Anfrage nach dem UIG LSA und 2 Anfragen nach dem VIG gestellt wurden, kamen bereits im ersten Halbjahr 2019 19 Anfragen nach dem IZG LSA gestellt, 15 Anfragen nach dem UIG LSA und 85 Anfragen nach dem VIG zusammen. Weitere Informationen und ein einfaches Instrument, um Anfragen zu stellen, gibt es unter https://fragdenstaat.de/. Die komplette Antwort auf meine Anfrage ist unter folgendem Link nachlesbar: https://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=232675