Datei „Gewalttäter Sport“ abschaffen

Im Jahr 2020 wurden wieder über 1000 Personen in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert. In der Zeit der Einschränkungen zwischen März und Dezember 2020 waren es 1056 Personen. Wir reden über eine Zeit, in der keine Fußballspiele oder Geisterspiele stattfanden, eine Zeit, in der den Fans nur in kleiner Zahl Einlass in Stadien gewährt wurde und Gästefans nicht zugelassen waren. Und trotzdem wurden über 1000 Personen neu gespeichert. Gerade diese Zahl zeigt, dass die Datei über ihr Ziel hinausgeht und schon immer ging. In der Datei werden nicht nur Personen gespeichert, gegen die ein Ermittlungsverfahren lief, die also nicht verurteilt wurden, sondern auch Fans, deren Personalien festgestellt wurden oder die einen Platzverweis erhielten. Nach eingestellten Ermittlungsverfahren werden die Daten nicht automatisch gelöscht. All dies ist problematisch, da bei Stadionverboten, Gefährderansprachen oder Ausreiseverboten gern auf die Daten dieser Datei zurückgegriffen wird. Selbst bei Verkehrskontrollen oder dem Flug in den Urlaub kann ein Eintrag zu Problemen führen. Diese willkürliche Datenspeicherung muss ein Ende haben. Datenschützer müssen die Kriterien der Speicherung und die Zugriffsrechte überprüfen. Gespeicherte Personen müssen sofort über eine Datenspeicherung informiert werden. Nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens müssen die Daten sofort gelöscht werden. Ein Platzverweis oder eine Personalienfeststellung darf nicht zur Speicherung der Daten führen. In dieser Konsequenz kann es nur eins geben: Die Datei „Gewalttäter Sport“ muss abgeschafft werden.

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